Wissenswertes zum Halteverbot für Umzüge

Ein Umzug erfordert gute Vorbereitung und Organisation. Gänzlich stressfrei wird ein Umzug nicht verlaufen. Gerade für den größeren Umzug empfiehlt sich die Beauftragung von einem professionellen Umzugsunternehmen bestellen. Die Umzugsfirma kann mit dem kompletten Umzug einschließlich Halteverbot betraut werden.

Wissenswertes zum Halteverbot für Umzüge

Wissenswertes zum Halteverbot für Umzüge

Halteverbotszone in Frankfurt am Main beantragen

Auch beim Wohnungswechsel in Eigenregie geht es nicht ohne Transportfahrzeuge. Eine Halteverbotszone sichert ungehindertes Parken und Ein- und Ausladen. Ein Antrag für das Halteverbot in Frankfurt wird beim Straßenverkehrsamt schriftlich eingereicht. Antragsvordrucke gibt es in Internet. Die Halteverbotszone mit Halteverbotsschild muss bis zu zwei Wochen vor dem Umzug beantragt werden. Das Halteverbotsschild, bzw. die Schilder, sind drei Tage vor dem Umzugstermin in Frankfurt aufzustellen. Die Schilder für das Halteverbot gibt es bei speziellen Firmen, die online zu finden sind. Bei Umzugsunternehmen gehört das Halteverbotsschild zum Service. Gerade in einer Großstadt wie Frankfurt mit hohem Verkehrsaufkommen und knappen Parkplätzen sollte für jede Art von Umzugsvorhaben eine Parkzone beantragt werden. Gesonderte Parkzonen werden auch für Fußgängerzonen erteilt. Abzuraten ist davon, ein Halteverbotsschild selbst anzufertigen, oder Parkzonen mit aufgestellten Gegenständen sichern. Dies muss nicht nur niemand anerkennen, sondern es gilt als strafbarer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Ganz sicher: Halteverbot über das Umzugsunternehmen sicherstellen lassen

Einfach und komfortabel ist die Einrichtung einer Halteverbotszone durch ein Umzugsunternehmen in Frankfurt a. M. Ein Umzugsunternehmen wie Firma Frasch Umzüge in Frankfurt sich um alle erforderlichen Genehmigung und die rechtzeitigen Anträge für den Umzugstermin kümmern. Die Spedition Frasch nimmt vor Hausrat mit Umzug mitnehmen in Augenschein und plant entsprechend die Fahrzeuge mit der benötigten Ladekapazität. Ebenso wird das Umzugsunternehmen Frasch abschätzen, ob eine Parkzone nur für einen Tag oder für zwei Tage freigehalten werden muss. So kann das Halteverbot für die passende Fläche beantragt und jeder Halteverbotsschild rechtzeitig und an passender Stelle aufgestellt werden. Die Halteverbotszone wird gleich für die Auszugswohnung wie auch für den Zuzugsort beantragt. Auch beim Umzug in die Umgebung von Frankfurt oder ein anderes Bundesland wird das Umzugsunternehmen für den neuen Wohnort Halteverbot und Halteverbotsschild beantragen.

Beachtenswert beim Halteverbot für Umzüge

Wer einen in Eigenregie umzieht, sollte für die Halteverbotszone zuvor die richtige Länge beantragen. Die berechnet sich aus der Größe des Umzugstransporters plus etwa drei bis fünf Meter Belade- und Rangierraum. Für eine sehr enge Straße, an der der Gegenverkehr nicht am Umzugstransporter vorbeikäme, kann ein doppelseitiges Halteverbot beantragt werden. Ein Umzugsunternehmen kennt die Stadt und beantragt von sich aus eine einseitige oder doppelseitige Halteverbotszone. Für die Genehmigung des Parkraums werden vom Straßenamt Gebühren erhoben, hinzu kommt die Leihgebühr für jedes Halteverbotsschild. Als Service der Umzugsfirma Frasch in Frankfurt kommt nur eine geringe Berechnung für den Arbeitsaufwand hinzu. Nach dem Umzug ist jedes Halteverbotsschild umgehend wieder zu entfernen, damit der Parkraum der gewohnten Nutzung zu Verfügung steht.

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