Informationen zur Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr

Neben der gesetzlichen Pflegeversicherung kann man seit 2013 freiwillig eine Pflegetagegeldversicherung abschließen. Diese Pflegetagegeldversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf und ist somit eine sehr sinnvolle Ergänzung. Da gute und umfassende Pflege sehr teuer ist und die Pflegepflichtversicherung nur einen Teil der Kosten trägt, kann die Pflegezusatzversicherung einen wichtigen Baustein für die Finanzierung der Pflegekosten bilden.
Um diese freiwillige Versicherung zu fördern, bezuschusst der Staat diese mit einer staatlichen Förderung. Diese Art der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kennt man unter dem Namen „Pflege-Bahr„.
Unser Ratgeber „Informationen zur Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr“ klärt Sie ein wenig zu diesem Thema auf.

Informationen zur Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr

Informationen zur Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr

Informationen zur Pflegezusatzversicherung Pflege-Bahr

So mancher hat den Begriff „Pflege-Bahr“ sicher schon mal der Presse oder Werbematerial der Versicherungen entnommen. Der Name lehnt sich an den Initiator des FDP-Gesundheitsministers Martin Bahr an und wird, aufgrund der Verabschiedung des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG), seit Januar 2013 angeboten. Der Versicherte muss monatlich mindestens 10 EUR in die Versicherung einzahlen und bekommt eine staatliche Förderung von 5 EUR pro Monat (also 60 EUR pro Jahr).

Mit dem Pflege-Bahr vorsorgen und Absicherung schaffen

Leistungen werden je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt. Wie schon erwähnt, deckt die gesetzliche Versicherung nur einen Teil der Pflegekosten ab. Man muss dann privat die restlichen Kosten bezahlen. Das heißt mit anderen Worten, Sie müssen an Ihr Erspartes oder Rente heran. Oder die Angehörigen müssen die Pflegekosten tragen. Bei Pflegefällen, die rund um die Uhr Betreuung benötigen, kann dieses schnell eine Menge Geld pro Monat kosten. Durch die Pflege-Bahr Versicherung kommt ein Baustein dazu, der die Versorgungslücke weiter schließt und den Versicherten um einen weiteren Teil der Kosten entlastet. Es gilt also privat vorzusorgen, um eventuelle Pflegekosten abzufedern. Viele Versicherungen bieten diese spezielle Pflegezusatzversicherung „Pflege-Bahr“ an und das mit mittlerweile unterschiedlich hohen Leistungen im Falle eines Falles. Die Mindestleistungen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, aber die Versicherungen können die Leistungen weiter ausweiten. Hier lohnt also ein Vergleich der verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Sie können natürlich einzeln die eingeholten Angebote der Versicherungen vergleichen oder nutzen einen kostenlosen Vergleich im Internet. Unter „Pflegetagegeldversicherung im Vergleich“ können Sie anhand weniger Daten kostenlos und anonym verschiedene Versicherungen vergleichen und sich gezielt einen Anbieter heraussuchen.

Voraussetzungen für den Pflege-Bahr

Damit sich eine Pflegezusatzversicherung „Pflege-Bahr“ nennen darf und der Versicherte die staatliche Förderung erhält, sind seitens der Versicherung einige Kriterien zu erfüllen.

  • Die Versicherung muss den Tarif als „Pflegetagegeldversicherung“ anbieten.
  • Es müssen Leistungen der einzelnen Pflegestufen 0, I, II und III ausgelistet sein.
  • Der Mindestbeitrag pro Monat muss 15 Euro betragen.
  • Der Eigenbetrag des Versicherten muss mindestens bei 10 Euro liegen. 5 Euro zahlt der Staat als Subvention dazu. Der Versicherte muss nur den Eigenbetrag zahlen. Die staatliche Subvention wird vom Versicherten „verrechnet“.
  • Die maximale Wartezeit, wann die Versicherung in Anspruch genommen werden kann, darf höchstens 5 Jahre betragen.
  • Die Versicherung verzichtet auf eine Gesundheits- bzw. Risikoprüfung und etwaige Risikozuschläge. Das heißt, jeder Bürger ab 18 Jahre ,muss von der Versicherung für den Pflege-Bahr angenommen werden. Ausnahmen sind allerdings eine bestehende Pflegebedürftigkeit und bei nachgewiesener Demenz.
  • Die Versicherung muss bei dem Pflege-Bahr Tarif auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Das heißt, sie darf Ihnen, egal aus welchem Grund, den Pflege-Bahr nicht kündigen.
  • Der Versicherer muss die Kriterien der gesetzlichen Pflegeeinstufungen übernehmen und anerkennen.

Die tariflichen Leistungen in den jeweiligen Pflegestufen müssen wie folgt aussehen:

  • Pflegestufe 0 – 10 % Leistung
  • Pflegestufe I – 20 % Leistung
  • Pflegestufe II – 30 % Leistung
  • Pflegestufe III – 100 % Leistung

Leistungen des Pflege-Bahr

Je nach Höhe der Pflegestufe erhalten Sie eine höhere Leistung. In Pflegestufe III erhalten Sie also mehr Geld, als in Pflegestufe I oder II. Wie hoch diese Leistungen in Euro ausgedrückt bedeuten, kann Ihnen die Versicherung oder Finanzberater vorab errechnen. In den allermeisten Fällen wird die Leistung des Pflege-Bahr und der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen, die Pflegekosten komplett abzudecken, aber als einzelnen Baustein betrachtet, macht der Pflege-Bahr um einen Teil der Kosten zu decken, auf jeden Fall Sinn. Bei dieser Art der Versicherung wird kein Kapital angespart, noch verzinst. Das heißt, wenn Sie ihr Leben lang gesund und munter sind und kein Pflegefall werden, bekommen Sie auch kein Geld erstattet oder ausgezahlt. Dafür ist der Beitrag zum Pflege-Bahr auch verhältnismäßig niedrig und kann sicher von den meisten Bürgern finanziert werden.

Sicher gibt es noch viele weitere Punkte zu beachten, dieses würde aber den Rahmen dieses Artikels sprengen. Nähere Details kann Ihnen ein Versicherungsmakler erläutern. Auch im Internet können Sie viele gute Informationen zum Pflege-Bahr finden, z.B. auf http://www.safe-kapital.de/pflegebahr.html

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