Unabhängigen Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall beauftragen
Direkte Antwort Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall darfst Du bei einem ausreichend großen Schaden grundsätzlich einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen. Die gegnerische Versicherung kann Dir einen Gutachter vorschlagen, dieser Vorschlag ist aber nicht bindend. Bei kleinen Bagatellschäden reicht häufig ein Kostenvoranschlag; kläre bei Unsicherheit Kosten und Vorgehen vor der Beauftragung. Wann ein eigener Kfz-Gutachter sinnvoll ist … Weiterlesen
