PKW-Anhänger anmelden

Auch ein PKW-Anhänger muss bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet werden. Das Ganze läuft im Prinzip so ab, wie bei der Zulassung eines Autos. Sie müssen bei einem Anhänger natürlich keinen Nachweis über die Abgasuntersuchung (AU) vorgelegen, da dieser ja keinen Motor hat. Beachten Sie jedoch, dass auch Anhänger einer Hauptuntersuchungspflicht unterliegen. Als PKW-Anhänger gelten zum Beispiel Pferdeanhänger, Kofferanhänger, Kippanhänger, Autotransporter, Hoch- und Tiefladerkasten-Anhänger.

Unser Ratgeber „PKW-Anhänger anmelden“ gibt Ihnen wertvolle Informationen und Tipps zu diesem Thema.

PKW-Anhänger anmelden

Pkw-Anhänger anmelden

In verschiedenen Online Shops für Anhänger finden Sie neben verschiedenen Modellen auch passende Ersatzteile um verschlissene oder defekte Teile auszutauschen. Benötigte Ersatzteile sollten Sie sich unbedingt besorgen, wenn der TÜV bei der Hauptuntefrüherersuchung Mängel feststellt, die dann repariert werden müssen, um die Plakette zu erhalten.
Unser Ratgeber „PKW-Anhänger anmelden“ gibt Ihnen wertvolle Informationen, wie Sie Schritt für Schritt bei der Anmeldung vorgehen und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Folgende Gegenstände benötigen Sie um den PKW-Anhänger anzumelden

  • Herstellerbescheinigung oder Bestätigung einer Prüforganisation (TÜV)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung
  • Versicherungs-Doppelkarte oder Versicherungscode

Folgende Unterlagen brauchen Sie um einen PKW-Anhänger anzumelden

Wie eingangs erwähnt werden Pferdeanhänger und Co. ähnlich angemeldet wie ein Kfz. Wenn Sie also schon mal ein Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet haben, wird Ihnen der Ablauf recht bekannt vorkommen. Für ein Auto benötigen Sie aber jeweils ein Kennzeichen vorne und hinten, für einen Anhänger allerdings nur hinten. Das macht den Kauf der Kennzeichenschilder ein wenig günstiger als bei einem Kfz.
Haben Sie einen gebrauchten Auto-Anhänger erworben, benötigen Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2. oder Sie legen, wie früher üblich nur den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vor. Diese alten Unterlagen werden dann bei der Anmeldung bei der Zulassungsbehörde gegen die neuen Papiere umgetauscht.
Haben Sie allerdings einen neuen Kfz-Anhänger gekauft, bekommen Sie den Teil 1 von der Zulassungsbescheinigung (den früheren Fahrzeugschein) bei der Zulassung ausgestellt. Sie benötigen hier also nur den Teil 2 der Zulassungsbescheinigung.
Wie bei der Kfz-Zulassung benötigen Sie hier auch die Versicherungs-Doppelkarte, die Sie vorlegen müssen. Es gibt mittlerweile bei den Versicherern eine neue moderne Version. Hier erhalten Sie einen Versicherungscode, den Sie zur Zulassungsstelle mitbringen müssen. Ebenso benötigen Sie die TÜV-Bescheinigung für den Hänger.

Bitte bedenken Sie auch folgendes bei der Zulassung

Bei der Zulassungsstelle benötigen Sie ebenfalls Ihren (gültigen) Personalweis, um sich ausweisen zu können. Ist der Personalausweis abgelaufen, können Sie sich auch mit einem anderen amtlichen Papier, wie mit einem Reisepass ausweisen. Bringen Sie hier ebenfalls eine Meldebestätigung mit.
Sie können sich bei der Anmeldung des PKW-Anhängers bei der Zulassungsstelle auch von einer anderen Person vertreten lassen. Dafür müssen Sie aber eine (schriftliche) Vollmacht ausstellen. Diese kann ganz formlos von Ihnen ausgestellt werden, am besten handschriftlich und mit Ihrer Unterschrift. Die Person, die Sie hier vertritt, muss sich allerdings auch wieder bei der Zulassungsstelle mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
Nehmen Sie ausreichend Bargeld oder EC-Karte mit, um die Gebühren für die Zulassung vor Ort zu bezahlen. Ebenfalls müssen Sie das Nummernschild für den Anhänger bezahlen.

Mit diesen Informationen sind Sie auf der sicheren Seite und sollten problemlos Ihren neuen oder gebrauchten PKW-Anhänger zulassen können.

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