Clever Weiterbilden – Aktuelle Bildungsförderungen im Überblick
Wahrscheinlich hat jeder von uns bereits an einer Weiterbildung, einem Seminar oder sonstigen Kurs teilgenommen. Der Wandel in der Arbeitswelt macht dies unerlässlich. Digitalisierung, Technisierung und Gesetzänderungen fordern uns immer wieder aufs Neue heraus. Fortbildungen werden für den beruflichen Aufstieg benötigt, beispielsweise um die eigenen Qualifikationen zu erweitern. Sie helfen aber auch bei einem Arbeitgeberwechsel oder Wiedereinstieg in die Berufswelt.
Alle wissen, lebenslanges Lernen ist unvermeidbar und wichtig, um mithalten zu können. Leider bekommt man Fortbildungen in der Regel nicht geschenkt. Die wirtschaftlichen Mittel für Lehrgänge und weitere Zahlungen, die damit einhergehen, kann man sich jedoch zum Teil erstatten lassen. Zum Glück gibt es Träger und Programme, die berufliche Bildungsmaßnahmen unterstützen und finanziell fördern.
Die 5 Top Fördermöglichkeiten
- Der Bildungsgutschein
Mit dem Gutschein werden die Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung in einem anerkannten Ausbildungsberuf übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein. Beispielsweise wenn man einen Lehrgang besucht, um seinen Berufsabschluss nachzuholen. Auch Arbeitgeber dürfen den Bildungsgutschein beantragen, wenn dadurch der Arbeitsplatz gesichert wird.
Neben den Kosten für die Fortbildung sind gegebenenfalls noch weitere Aufwendungen förderfähig. Welche dazu gehören, wird vor Lehrgangsbeginn festgelegt. So können auch Prüfungsgebühren, Ausgaben für Bücher, Fahrt- und Kinderbetreuungskosten sowie Mittel für Unterkunft und Verpflegung vom Träger übernommen werden.
Der Bildungsgutschein behält für einen bestimmten Zeitraum seine Gültigkeit. Außerdem ist er ausschließlich bei bestimmten, extra qualifizierten Bildungsträgern gültig. Die sogenannte AZAV-Zertifizierung soll optimalen Lernerfolg garantieren. Weiterhin sind auf dem Dokument das Ziel der Weiterbildung, die regionale Gültigkeit und die Dauer des Lehrgangs vermerkt. Übrigens ist man mit diesem Fördermittel sogar sozial abgesichert. Kranken-, Rente-, Pflege- und Unfallversicherung werden übernommen. Förderträger sind die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
- Die Weiterbildungsprämie
Auch bei der Weiterbildungsprämie gilt es als Voraussetzung, dass das Programm zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt. Die Ausbildungsdauer muss daher mindestens zwei Jahre betragen. Bezuschusst werden Weiterbildungen, die nach dem 01.08.2016 begonnen haben. Die Auszahlung der Prämie erfolgt etappenweise. Die ersten 1.000 Euro erhält man bei erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung. Gelingt einem auch die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer, beziehungsweise der Handwerkskammer, darf man sich über weitere 1500 Euro Bezuschussung freuen.
- Das Aufstiegs-BAföG
Mit diesem Mittel kann man sich finanzielle Hilfe für Lehrgänge sichern, die zu einem beruflichen Aufstieg führen. Auch Materialkosten, beispielsweise für eine Meisterprüfung oder Kinderbetreuungskosten können bei der Subvention beachtet werden. Handelt es sich um einen Vollzeitlehrgang, finden sogar Lebenshaltungskosten Berücksichtigung.
Eine Mindestanzahl in Höhe von 400 Unterrichtsstunden zu durchlaufen, ist bei diesem Förderprogramm erforderlich. Vorausgesetzt wird, dass der Antragssteller bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hat und erste Erfahrung in dem erlernten Job sammeln durfte. Hochschulabsolventen sind ebenfalls förderfähig. Studienabbrecher sowie Abiturienten dürfen sich genauso Hoffnung auf das Aufstiegs-Bafög machen. Eine Altersgrenze gibt es bei dieser finanziellen Hilfeleistung nicht.
Die Fördermaßnahme besteht aus zwei Komponenten. Zum einen erhält man eine Direktförderung bei Nachweis der Lehrgangsteilnahme, zum anderen ein zinsgünstiges Darlehen. Für den Kredit sind keine weiteren Sicherheiten erforderlich. Zudem wird es unabhängig von Alter oder Einkommen gewährt. Es gibt sogar die Option, bei erfolgreich abgelegter Prüfung einen Antrag auf Leistungserlass zu stellen. Bei Bewilligung ist dann nur noch ein Teil des Darlehens rückzahlbar.
- Die Bildungsprämie
Eine ausgezeichnete Möglichkeit für alle, die sich nicht nur berufsbezogen weiterbilden möchten. Denn die Bildungsprämie wird auch bei Fortbildungen im Bereich Grundbildung, Sprache und IT gewährt. Interessant ist, dass es sich nicht zwingend um einen Präsenzlehrgang handeln muss. Schulungen als Fernseminare sind ebenfalls förderfähig. Grundlage für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000 Euro (40.000 Euro für gemeinsam veranlagte Paare). Eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden wird jedoch verlangt. Ausnahme bilden Personen, die sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf die Hälfte der Teilnahmegebühr des Weiterbildungskurses, maximal jedoch auf 500 Euro.
- Der KfW-Studienkredit
Entscheidet man sich bis zu seinem 44. Geburtstag dazu ein Studium zu beginnen, oder möchte man seine Promotion nachholen, kann man den Studienkredit der KfW beantragen. Man erhält dann eine monatliche Auszahlung, die bis zu 650 Euro beträgt. Dieser Kredit wird für maximal 14 Semester gewährt. Nach einer bestimmten Karenzzeit ist die Forderung dann an die KfW zurückzuzahlen.
Woher kommen die Fördermittel?
Die Träger, die Unterstützungen bereitstellen, haben in der Regel ein eigenes Interesse daran, dass die Fortbildung vom Antragssteller absolviert wird. Zu den größten Förderern gehören die Arbeitsagentur, die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften. Die Arbeitsagentur gewährt die Zuschüsse, um die Chancen von Arbeitssuchenden bei der Reintegration in die Berufswelt zu erhöhen. Zudem soll vermieden werden, dass Arbeitslosigkeit überhaupt erst entsteht.
Für die Deutsche Rentenversicherung ist es wirtschaftlicher, Menschen die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben zu verschaffen, bevor sie in Frührente oder Berufsunfähigkeitsrente gehen. Die Rentenversicherung unterstützt beispielsweise mit Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes. Dies können Umzugskostenbeihilfe, Mobilitätszuschüsse oder zum Beispiel Bildungsgutscheine sein.
Eine Weiterbildung lohnt sich
Über die Kosten einer Fortbildung sollte man sich vor Beginn natürlich gut informieren. Insgesamt rechnet es sich aber vor Fortbildungsbeginn auch die Fördermöglichkeiten zu prüfen. So kann man sich weiterbilden und dennoch eine Menge Geld sparen. Im Übrigen können Fortbildungskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Weiterbildungen sind das ideale Instrument, um seinen Arbeitsplatz zu sichern, beruflich aufzusteigen und seine Jobaussichten zu erhöhen. Bei einem Arbeitgeberwechsel machen sie sich auf dem Lebenslauf immer gut. Sie sind ein Symbol für Leistungswillen, Durchhaltevermögen und Ehrgeiz. Denn eine Fortbildung kostet neben Geld auch Zeit und Kraft. Diesen Einsatz wissen Arbeitgeber zu schätzen. Letztendlich wächst man an seinen Aufgaben und nimmt bei einer Weiterbildung immer etwas für sich selbst mit. Wie heißt der Spruch so schön? „Was man einmal gelernt hat, kann einem niemand mehr nehmen.“