Darf man einfach so Pilze im Wald sammeln?
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Pilze sammeln ist für viele ein beliebtes Hobby und eine Möglichkeit, selbst geerntete Köstlichkeiten in der Küche zu verarbeiten. Doch bevor Du mit Korb und Messer losziehst, solltest Du wissen, welche rechtlichen und ökologischen Regeln Du dabei beachten musst. In Deutschland greift zwar das so genannte Pflückrecht, doch es gibt Grenzen: bezüglich Menge, Standort und Artenschutz. Wenn Du Dich an ein paar Grundprinzipien hältst, kannst Du auch künftig sicher und verantwortungsbewusst im Wald unterwegs sein. Nach dieser kurzen Einführung erfährst Du in zehn Schritten alles Wesentliche zum Pilzesammeln – von den gesetzlichen Vorgaben bis zu praktischen Tipps.

Darf man einfach so Pilze im Wald sammeln?
Inhaltsverzeichnis
- Rechtsgrundlagen und Pflückrecht
- Öffentliches versus privates Land
- Mengenbegrenzung für den Eigenbedarf
- Schutzgebiete und Sonderregelungen
- Geschützte und gefährdete Arten
- Nachhaltigkeit und Schonung des Waldes
- Pilzbestimmung und Verwechslungsgefahr
- Hygiene und Lebensmittelsicherheit
- Haftung und Versicherung
- Praxistipps für verantwortungsvolles Sammeln
1. Rechtsgrundlagen und Pflückrecht
In Deutschland erlaubt Dir das sogenannte „Pflückrecht“ (§ 903 BGB), wild wachsende Pflanzen einschließlich Pilze auf öffentlichem Grund für den Eigenbedarf zu sammeln. Dieses Recht gilt allerdings nur, solange Du den Boden dabei nicht zerstörst und keine übermäßigen Mengen entnimmst. Die Bundeswaldgesetzgebung konkretisiert das Pflückrecht für Waldfrüchte wie Pilze und Nüsse meist auf eine Tagesmenge von bis zu einem Kilogramm pro Person. Gewerbliches Sammeln, also der Verkauf der geernteten Pilze, ist damit ausgeschlossen und erfordert eine ausdrückliche Genehmigung oder einen Pachtvertrag mit dem Waldeigentümer.
2. Öffentliches versus privates Land
Unterschiede bestehen zwischen öffentlich zugänglichen und privaten Flächen. Auf kommunalen oder Staatswäldern kannst Du gemäß Pflückrecht pilzsammeln – sofern keine lokalen Satzungen oder Hinweisschilder das untersagen. Private Grundstücke sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers betretbar. Viele Förster oder Waldbesitzer geben auf Anfrage eine Genehmigung, oft unkompliziert per Telefon. Achte auf Grenzmarkierungen und respektiere Betretungsverbote. So verhinderst Du rechtliche Konflikte und sorgst dafür, dass Du auch in Zukunft in der Region sammeln darfst.
3. Mengenbegrenzung für den Eigenbedarf
Das Sammeln ist ausdrücklich auf den Eigenbedarf beschränkt. Üblicherweise wird eine Höchstmenge von einem Kilogramm Pilzen pro Person und Tag genannt. Diese Menge variiert je nach Bundesland, kann aber in der Praxis als grober Richtwert dienen. Alles, was darüber hinausgeht, wird rechtlich als gewerbliche Nutzung bewertet, die ohne Genehmigung nicht erlaubt ist. Wenn Du für Familie oder Freunde sammelst, rechnet man das i. d. R. zur Einzelperson dazu. Halte Dich an diese Grenzen, um Bußgelder und Konflikte mit Behörden zu vermeiden.
4. Schutzgebiete und Sonderregelungen
In Naturschutzgebieten, Nationalparks oder FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat) gelten strengere Regeln. Häufig ist das Sammeln von Pilzen dort ganz untersagt, um empfindliche Ökosysteme zu schützen. Teilweise erlauben lokale Verordnungen das Pflücken in bestimmten Bereichen mit Genehmigung. Informiere Dich vorab bei der zuständigen Naturschutzbehörde oder dem Nationalparkverwaltung. Achte auf Schilder und Hinweistafeln vor Ort. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert hohe Bußgelder – bis zu mehreren tausend Euro – und gefährdet wichtige Schutzbemühungen.
5. Geschützte und gefährdete Arten
Einige Pilzarten stehen unter Naturschutz und dürfen nicht gesammelt werden. Dazu zählen z. B. bestimmte Morchelarten, der Fichtenreizker in Teilen Bayerns oder streng geschützte Großpilzarten auf der Roten Liste. Die bundesweite Bundesartenschutzverordnung listet Pilze, die Du verschonen musst. Wenn Du unsicher bist, ob eine Art geschützt ist, lasse sie stehen oder dokumentiere sie mit Foto. Das schützt seltene Populationen und sichert ihre Fortpflanzung. Halte Dich an Artenschutzvorgaben, um unabsichtlich kein Delikt zu begehen.
6. Nachhaltigkeit und Schonung des Waldes
Verhalte Dich achtsam und entnimm nur so viele Pilze, wie Du wirklich verarbeiten kannst. Lasse ausreichend Fruchtkörper stehen, damit sich Sporen verbreiten können. Entferne die Pilze am besten mit einem Messer, statt sie herauszureißen, um das Myzel im Boden nicht zu beschädigen. Zertrampel keine Unterholzschicht und hinterlasse Deinen Sammelplatz so, wie Du ihn vorgefunden hast. Mit dieser respektvollen Vorgehensweise sicherst Du den Pilzbestand für die Zukunft und hältst den Wald intakt.
7. Pilzbestimmung und Verwechslungsgefahr
Viele essbare Pilze haben giftige Doppelgänger, zum Beispiel Champignons und Grünen Knollenblätterpilz oder Morcheln und Frühjahrslorchel. Lerne die wichtigsten Merkmale anhand seriöser Bestimmungsbücher oder durch geführte Pilzwanderungen mit Experten. Achte auf Hutform, Lamellen, Stielbeschaffenheit, Geruch und Zeitpunkt der Fruchtkörperbildung. Pilze, die Dir unsicher sind, solltest Du niemals probieren. Im Zweifel wirf sie lieber weg oder lass sie von einem Pilzsachverständigen prüfen. Selbst erfahrene Sammler:innen lassen gelegentlich Arten ungenutzt, wenn Zweifel bestehen.
8. Hygiene und Lebensmittelsicherheit
Sammle Pilze nur in unbelasteten Gebieten fernab vielbefahrener Straßen, da Pilze Schadstoffe und Schwermetalle aus dem Boden akkumulieren können. Säubere sie vor dem Transport von Erde und Laubresten. Bewahre sie kühl und luftig auf, am besten in einem Korb oder einer Papiertüte – keine Plastiktüten, die Schimmel fördern. Verarbeite frisch gesammelte Pilze innerhalb von ein bis zwei Tagen. Achte beim Kochen darauf, hitzeempfindliche Toxine zu zerstören. Toxische Pilze lassen sich durch Hitze nicht immer unschädlich machen, daher gilt: keine Risikopilze!
9. Haftung und Versicherung
Wenn Du Pilze auf fremdem Grund sammelst, haftest Du für eventuell verursachte Schäden. Betreten von Privatgrundstücken ohne Erlaubnis kann zu Schadensersatzforderungen führen. Auch im öffentlichen Wald haftest Du im Schadensfall selbst. Prüfe Deine Haftpflichtversicherung, ob sie Unfälle oder Schäden abdeckt, die beim Pilzesammeln entstehen können. Melde Sammelgruppen oder Veranstaltungen bei der Versicherung an. So bist Du gegen unvorhergesehene Risiken abgesichert und kannst Dich voll auf den Genuss der Waldfrüchte konzentrieren.
10. Praxistipps für verantwortungsvolles Sammeln
Plane Deine Tour im Voraus: Informiere Dich über geeignete Sammelgebiete und aktuelle Pilzvorkommen. Nutze regionale Pilzfinder-Apps oder lokale Pilzvereine als Informationsquelle. Nimm stets einen Korb, ein Messer und ein Bestimmungsbuch mit. Sammle nie bei starkem Regen oder unmittelbar danach, da die Sporenverteilung und Bodenbeschaffenheit kritisch sind. Hinterlasse keine Abfälle und respektiere andere Waldbesucher:innen. Mit diesen einfachen Verhaltensregeln verwandelt sich Dein Pilzsammelausflug in ein Freizeitvergnügen, das Natur und Pilzpopulationen schont.
Tabelle: Übersicht zum Pilzesammeln in Deutschland
Thema | Regelung |
---|---|
Pflückrecht | Öffentlicher Grund, Eigenbedarf bis 1 kg/Person/Tag |
Privates Gelände | Nur mit Erlaubnis des Eigentümers |
Naturschutzgebiet | Meist Sammelverbot, Ausnahmen nur mit Genehmigung |
Geschützte Arten | Sammelverbot (z.B. bestimmte Morcheln, Reizker) |
Nachhaltigkeit | Nur reife Fruchtkörper mit Messer abschneiden |
Mengenbegrenzung | Max. 1 kg pro Person und Tag |
Verwechslungsgefahr | Nur eindeutig bestimmte Arten sammeln |
Hygiene | Keine Plastiktüten, kühl & luftig lagern |
Haftung | Eigenes Risiko, Privathaftpflicht prüfen |
Expertenrat | Pilzsachverständige oder Pilzverein kontaktieren |