Für den Umzug eine Halteverbotszone beantragen
Wollen Sie am Tag des Umzuges vor Ihrer alten und/oder der neuen Wohnung für den Umzugswagen genug Parkplatzmöglichkeiten bzw. Stellfläche zum Beladen zur Verfügung haben, dann können Sie vorweg bei der Stadt eine sogenannte Halteverbotszone beantragen. Auf dem Dorf, besonders in wenig befahrenen Seitenstraßen mit viel Platz ist dieses oft nicht notwendig, aber gerade in städtischen Gebieten ist die Parkplatzsuche für den LKW bzw. Transporter oft ein Problem. Je weiter der Möbelwagen beim Umzug nun von der Wohnung entfernt steht, umso weiter müssen die Helfer mit dem Mobiliar und Umzugskartons laufen. Von daher sollten Sie sich rechtzeitig eine Halteverbotszone sichern, damit der Ablauf nicht gestört wird. Ziehen Sie in Eigenregie um, müssen Sie den Antrag selbst beim zuständige Ortsamt, Straßenverkehrsamt, Bezirksamt oder Landratsamt stellen. Lassen Sie den Umzug durch ein Umzugsunternehmen wie z.B. www.maassen-becker.de durchführen, dann übernehmen der Dienstleister diese Aufgabe meistens.
Unser Ratgeber „Für den Umzug eine Halteverbotszone beantragen“ gibt Ihnen zu diesem Thema viele Informationen und Tipps, wie Sie für den Tag des Umzuges eine Halteverbotszone für den Umzugswagen beantragen können.
Planen Sie ausreichend Bearbeitungszeit ein
Bedenken Sie, dass die Bearbeitungszeit nach Antragsstellung je nach Amt mehrere Tage bis Wochen benötigt. Von daher sollten Sie Ihren Antrag mindestens 2-3 Wochen vor dem geplanten Umzug bei der zuständigen Behörde einreichen. Nach der Bewilligung erhalten Sie schriftlich eine Anordnung mit verschiedenen Angaben. Hier wird Ihnen genau erklärt wie Sie beispielsweise die Halteverbotszone kennzeichnen müssen. In der Regel sind Sie verpflichtet die Halteverbotsschilder 72 Stunden, also 4 Tage vor dem Umzugsbeginn aufzustellen. In manchen Regionen sogar eher. Der Grund: Autos, die jetzt noch im geplanten Halteverbot stehen, erhalten so die Chance, noch wegzufahren bzw. umzuparken. Beauftragen Sie allerdings ein Umzugsunternehmen für Ihren Umzug, dann kümmern die sich meistens um die Einrichtung der Halteverbotszone, allerdings gegen einen entsprechenden Aufpreis für den Zeitaufwand und die Gebühren.
Das sind die Kosten für die Halteverbotszone
Da die Kosten für die Halteverbotszone bundesweit nicht einheitlich geregelt sind, fallen je nach Wohnort unterschiedliche Kosten an. Neben den üblichen Genehmigungskosten kommen eventuell noch weitere Kosten für das Aufstellen hinzu. Diese variieren je nach Zone, dem zeitlichen Umfang der Halteverbotszone und den Ausleihgebühren für die Verkehrsschilder. Im Schnitt liegen die Bearbeitungsgebühren aktuell (Stand 2021) zwischen ca. 15 und 50 Euro. Es gibt Anbieter, die sich auf das das Errichten von Halteverbotszonen spezialisiert haben und je nach Wohnort ca. 50-150 Euro für das Aufstellen der Beschilderung verlangen. Die Miete für die Hinweisschilder liegen bei ca. 3-15 Euro pro Tag inklusive bis zu 100 Euro Kaution.
Lassen Sie sich Halteverbotszone an der Straße vor Ihrer Wohnung genehmigen und sichern Sie sich den beantragten Parkraum für die Beladung für die Zeit Ihres Umzuges zu. Beantragen Sie ein Halteverbotsschild, sollten Sie eventuell beide Standorte dafür einplanen, also die alte und auch die neue Wohnung. Dieses sollten Sie nach der jeweiligen Parksituation vor Ort entscheiden. Eventuell ist dieses bei der alten oder neuen Wohnung nicht nötig, weil sie z.B. bequem auf das Grundstück fahren können. Je nachdem benötigen Sie also 1 oder 2 Parkverbotsschilder.
Diese Angaben gehören in den Antrag für eine Halteverbotszone
Die folgenden Angaben müssen in der Regel beim Antrag für eine Halteverbotszone gemacht werden:
- Vorname und Zuname
- Adresse der alten und der neuen Wohnung)
- Telefonnummer
- Zeitraum der Absperrung
- Zweck des gewünschten Halteverbots (z.B. Umzug)
- Das Kfz-Kennzeichen und zulässiges Gesamtgewicht des Transporters/Umzugswagens
- Benötigter Platz in Metern. Entscheidend ist die Länge des Transporters plus etwas Spielraum für das Beladen und Rangieren. Meistens sind dieses 10-15 Meter.
Es gibt zwei Arten des Halteverbots
Theoretisch können Sie ein Halteverbot für nahezu jede Straße beantragen, sogar für Fußgängerzonen oder Zonen, die für den normalen Verkehr gesperrt sind. Man unterscheidet zwischen einfacher und doppelseitiger Halteverbotszone:
- Einfache Halteverbotszone: Hier darf nur eine Straßenseite mit einer Länge bis zu 15 Meter für maximal 2 Tage abgesperrt werden.
- Doppelseitige Halteverbotszone: Hier dürfen beide Straßenseiten abgesperrt werden. Bei sehr schmalen Straßen wird dieses polizeilich angeordnet.
Darf man ein Halteverbot selbst einrichten?
Ein Halteverbot dürfen Sie ohne eine offizielle Genehmigung nicht selbst einrichten. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder. Entstehen Schäden, durch z.B. ein umgefallenes Verkehrsschild oder passiert z.B. ein Unfall, weil Sie den Bereich mit Stühlen und Band absperren, müssen Sie eventuelle Schadensfälle aus eigener Tasche zahlen. Besorgen Sie sich also immer eine Genehmigung und handeln Sie nicht eigenmächtig, auch wenn der Umzug vermeintlich schnell von Statten geht.