Der „Pflege-Bahr“ ist eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung in Form eines Pflege-Tage- oder Pflege-Monatsgeldtarifs. Die Zulage beträgt 5 Euro monatlich beziehungsweise 60 Euro jährlich. Voraussetzung sind unter anderem mindestens 10 Euro Eigenbeitrag pro Monat, Leistungen für alle Pflegegrade und bestimmte gesetzliche Mindestbedingungen ohne Gesundheitsprüfung.

Was mit Pflege-Bahr gemeint ist
Der Begriff bezeichnet keine eigene gesetzliche Pflegeleistung, sondern eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung. Sie soll die Leistungen der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung ergänzen. Wird Pflegebedürftigkeit im Sinne des Vertrags festgestellt, zahlt der Versicherer das vereinbarte Pflegegeld nach den Tarifbedingungen.
Die Förderung macht den Vertrag nicht automatisch für jede Person zur besten Lösung. Entscheidend sind Beitrag, Leistungen in den einzelnen Pflegegraden, Warte- und Leistungsbedingungen sowie die Frage, wie groß die persönliche Versorgungslücke im Pflegefall wäre.
So hoch ist die staatliche Förderung
Die staatliche Zulage beträgt aktuell 5 Euro pro Monat beziehungsweise 60 Euro pro Jahr. Sie wird dem förderfähigen Vertrag gutgeschrieben. Der eigene Beitrag muss mindestens 10 Euro monatlich betragen. Damit liegt der förderfähige Gesamtbeitrag mindestens bei 15 Euro monatlich.
Die Förderung allein sagt nichts darüber aus, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis eines konkreten Tarifs gut ist. Ein höherer Beitrag kann je nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Tarif notwendig sein.
Welche Mindestbedingungen ein geförderter Tarif erfüllen muss
Ein förderfähiger Tarif muss Leistungen für alle Pflegegrade vorsehen. Für Pflegegrad 5 sind mindestens 600 Euro monatliche Leistung vorgeschrieben. Die früher verwendeten Pflegestufen 0 bis III sind nicht mehr die aktuelle Systematik und sollten bei heutigen Vergleichen keine Grundlage mehr sein.
Für geförderte Verträge findet keine Gesundheitsprüfung statt. Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen und Risikozuschläge sind ebenfalls nicht erlaubt. Es besteht Kontrahierungszwang: Anspruchsberechtigte Personen müssen vom Versicherer aufgenommen werden.
Wer grundsätzlich Anspruch auf die Förderung hat
Förderberechtigt sind volljährige Personen, die in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung versichert sind und nicht bereits Pflegeleistungen beziehen oder bezogen haben. Ob ein konkreter Antrag alle Voraussetzungen erfüllt, sollte vor Abschluss direkt beim Versicherer geprüft werden.
Gerade weil keine Gesundheitsprüfung stattfindet, kann der Pflege-Bahr für Menschen interessant sein, die bei ungeförderten Zusatzversicherungen Schwierigkeiten hätten. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der geförderte Tarif die gewünschte Versorgungslücke vollständig schließt.
Pflege-Bahr deckt Pflegekosten nicht automatisch vollständig
Pflege kann je nach Umfang und Wohnform hohe Eigenkosten verursachen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Teilabsicherung angelegt. Auch die zusätzliche Leistung eines Pflege-Bahr-Vertrags kann deutlich unter den tatsächlichen Kosten liegen. Vor einem Abschluss solltest Du deshalb nicht nur die Förderung betrachten, sondern die konkrete Auszahlung in allen Pflegegraden.
Hilfreich ist eine einfache Rechnung: Welche monatliche Leistung wäre in Deiner gewünschten Pflegesituation nötig, welche Leistung bietet der Tarif und welcher Eigenanteil bliebe danach übrig?
Geförderte und ungeförderte Tarife vergleichen
Neben geförderten Pflege-Bahr-Tarifen gibt es ungeförderte private Pflegezusatzversicherungen. Dort kann eine Gesundheitsprüfung vorgesehen sein, dafür können Leistungen und Vertragsgestaltung anders ausfallen. Ein Vergleich sollte deshalb nicht nur zwischen mehreren Pflege-Bahr-Angeboten stattfinden, sondern bei Bedarf auch mit anderen Formen der Pflegezusatzversicherung.
Achte auf Beitragsentwicklung, Leistungshöhen, mögliche Wartezeiten, Dynamik, Ruhen des Vertrags und Bedingungen für die Leistungsfeststellung. Wer nur auf den niedrigsten Monatsbeitrag schaut, übersieht schnell wichtige Unterschiede.
Beim Vergleich solltest Du nicht nur auf den heutigen Monatsbeitrag schauen. Beiträge können sich im Laufe vieler Versicherungsjahre verändern. Wichtig sind außerdem die versicherte Tagegeldhöhe in den einzelnen Pflegegraden, Wartezeiten im gesetzlich zulässigen Rahmen, Dynamikmöglichkeiten und die Frage, wie sich der Schutz bei finanziellen Engpässen oder Beitragsfreistellung verhält.
Ein Pflege-Bahr-Vertrag ist eine private Zusatzversicherung und kein Sparkonto. Die Förderung macht einen Tarif deshalb nicht automatisch passend. Wer bereits andere Pflegezusatzversicherungen besitzt, sollte zuerst prüfen, welche Versorgungslücke überhaupt noch besteht. Eine realistische Rechnung aus erwartbaren Pflegekosten, Leistungen der sozialen beziehungsweise privaten Pflegepflichtversicherung und eigener Vorsorge ist aussagekräftiger als die Förderhöhe allein.
Die staatliche Zulage wird bei förderfähigen Verträgen grundsätzlich über den Versicherer abgewickelt. Trotzdem solltest Du kontrollieren, ob der Vertrag tatsächlich als staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ausgewiesen ist und die Förderung in den Unterlagen berücksichtigt wird. Ein ähnlich klingender ungeförderter Pflegetagegeldtarif ist nicht automatisch „Pflege-Bahr“.
Unabhängige Beratung kann vor Fehlentscheidungen schützen
Bei einem langfristigen Versicherungsvertrag ist es sinnvoll, sich nicht ausschließlich auf Verkaufsunterlagen eines einzelnen Anbieters zu verlassen. Verbraucherberatung oder andere unabhängige Stellen können helfen, Versorgungslücke und Tarifbedingungen einzuordnen.
Der Pflege-Bahr kann ein Baustein der privaten Vorsorge sein. Ob er für Dich sinnvoll ist, hängt aber von Alter, finanzieller Situation, gewünschtem Schutz und Alternativen ab. Eine pauschale Aussage, dass sich der Vertrag immer lohnt oder grundsätzlich nicht lohnt, wäre deshalb unseriös.
