Neue Gesetze bei Handyverträgen – das muss man wissen

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Für Handy- und andere Telekommunikationsverträge gelten heute klare Verbraucherschutzregeln: Die anfängliche Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, zusätzlich muss ein Vertrag mit höchstens zwölf Monaten angeboten werden. Nach einer stillschweigenden Verlängerung kannst Du grundsätzlich mit Monatsfrist kündigen. Vor Vertragsschluss ist außerdem eine verständliche Vertragszusammenfassung vorgeschrieben.

Neue Gesetze bei Handyverträgen - das muss man wissen

Die wichtigsten Vertragsregeln gelten seit der TKG-Reform

Viele Regelungen, die noch immer als „neue Gesetze“ bezeichnet werden, gelten bereits seit dem 1. Dezember 2021. Für Verbraucher sind sie trotzdem wichtig, weil ältere Vorstellungen von automatischen Zwei-Jahres-Verlängerungen oder kostenpflichtiger Rufnummernmitnahme nicht mehr stimmen. Maßgeblich ist heute vor allem, welche Vertragsphase gerade läuft und was in der Vertragszusammenfassung steht.

Die anfängliche Mindestlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen

Ein Telekommunikationsanbieter darf mit Verbrauchern eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit von maximal 24 Monaten vereinbaren. Gleichzeitig muss er auch einen Vertrag mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anbieten. Das bedeutet nicht, dass die 12-Monats-Variante identische Preise oder Leistungen haben muss, aber sie muss grundsätzlich verfügbar sein.

Nach der Mindestlaufzeit gilt bei automatischer Verlängerung eine Monatsfrist

Hat sich Dein Vertrag nach Ablauf der anfänglichen Laufzeit stillschweigend verlängert, kannst Du ihn grundsätzlich jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der Anbieter muss außerdem rechtzeitig vor der stillschweigenden Verlängerung auf die Verlängerung und das Kündigungsrecht hinweisen.

Diese Regel gilt auch für ältere Verträge, wenn deren ursprüngliche Mindestlaufzeit bereits abgelaufen ist.

Vor Vertragsschluss brauchst Du eine Vertragszusammenfassung

Der Anbieter muss Dir vor Abschluss kostenlos eine klare, leicht verständliche Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Verfügung stellen. Dazu gehören unter anderem Preis, Leistungen, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. Bei Mobilfunktarifen solltest Du insbesondere Datenvolumen, Geschwindigkeit, mögliche Drosselung, Telefonie/SMS, Roaming und Zusatzoptionen prüfen.

Diese Zusammenfassung ist wertvoller als eine Werbeseite, weil sie die zentralen Vertragsdaten kompakt nebeneinanderstellt.

Am Telefon geschlossene Verträge brauchen eine zusätzliche Bestätigung

Bei telefonisch angebahnten Telekommunikationsverträgen greift ein besonderer Schutz: Der Vertrag wird nicht allein durch das Gespräch wirksam. Du musst zunächst die Vertragszusammenfassung erhalten und den Vertrag anschließend in Textform genehmigen. Dadurch soll verhindert werden, dass Verbraucher nach einem Werbeanruf unbemerkt an einen Tarif gebunden sind.

Einseitige Vertragsänderungen können ein Kündigungsrecht auslösen

Ändert der Anbieter Vertragsbedingungen einseitig, kann je nach Änderung ein Recht bestehen, ohne zusätzliche Kosten zu kündigen. Der Anbieter muss über die Änderung und die möglichen Rechte informieren. Nicht jede technische oder gesetzlich zwingende Anpassung führt automatisch zum selben Ergebnis; deshalb solltest Du das konkrete Änderungsschreiben lesen und Fristen beachten.

Rufnummernmitnahme ist kostenlos

Für die Portierung einer Rufnummer dürfen seit Ende 2021 keine Entgelte mehr verlangt werden. Eine Rufnummer kann grundsätzlich noch bis einen Monat nach Vertragsende zur Mitnahme beantragt werden. Bei Mobilfunk ist sogar eine vorzeitige Portierung vor Vertragsende möglich; der alte Vertrag läuft dann allerdings weiter und muss bis zum Ende bezahlt werden.

Damit die Portierung funktioniert, sollten Name, Anschrift und weitere Kundendaten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.

Anbieterwechsel und Vertragskündigung sind nicht dasselbe

Wenn Du zu einem anderen Anbieter wechselst, ist es häufig sinnvoll, den neuen Anbieter mit dem Wechselprozess zu beauftragen. So können Kündigung, Umschaltung und Rufnummernmitnahme koordiniert werden. Wer nur selbst kündigt und später einen neuen Vertrag bestellt, riskiert eher eine Versorgungslücke.

Ein Smartphone im Bundle verändert die Kostenrechnung

Bei Tarifen mit subventioniertem oder finanziertem Gerät solltest Du Tarif und Hardware getrennt betrachten. Entscheidend ist nicht nur die monatliche Rate, sondern die Gesamtsumme über die Mindestlaufzeit. Nach Ende der Finanzierung kann es sinnvoll sein zu prüfen, ob der Tarif ohne neues Gerät noch konkurrenzfähig ist.

Auch eine vorzeitige Kündigung des Dienstes bedeutet nicht automatisch, dass ein bereits überlassenes Gerät kostenlos wird. Vertragliche Regelungen zum Endgerät müssen separat gelesen werden.

Zusatzoptionen können eigene Laufzeiten haben

Streaming-Pakete, zusätzliche Datenoptionen, Multi-SIM, Versicherungen oder andere Extras können eigene Kündigungsregeln besitzen. Prüfe daher nicht nur den Haupttarif. Gerade nach einem Tarifwechsel bleiben Zusatzleistungen manchmal bestehen, obwohl sie nicht mehr benötigt werden.

Bei einem Umzug kommt es auf die Leistung am neuen Wohnort an

Für Festnetz- und Internetverträge gelten bei Umzug besondere Regeln. Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, kann ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit Monatsfrist bestehen. Bei reinen Mobilfunkverträgen ist die Situation anders, weil der Dienst nicht an einen festen Anschluss gebunden ist.

Vor einem neuen Handyvertrag nicht nur auf den Monatspreis schauen

Punkt Darauf achten
Netz Abdeckung dort, wo Du den Tarif tatsächlich nutzt
Daten Volumen, Drosselung, Geschwindigkeit
Laufzeit 12-/24-Monats-Angebote und Verlängerungsphase
Gerät Gesamtkosten von Smartphone plus Tarif
Roaming EU-Nutzung und Reisen außerhalb der EU
Extras Optionen, Versicherungen, Multi-SIM, Streaming

Rechnung und Kundenkonto enthalten wichtige Fristangaben

Auf Rechnungen beziehungsweise in den Vertragsinformationen sollten Angaben zu Vertragsbeginn, Ende der Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist auffindbar sein. Verlasse Dich nicht nur auf Erinnerungen aus dem Verkaufsgespräch. Besonders nach Tarifwechseln lohnt es sich zu prüfen, ob eine neue Mindestlaufzeit vereinbart wurde oder lediglich eine Option geändert wurde.

Tarifwechsel im selben Unternehmen kann ein neuer Vertrag sein

Ein Upgrade auf mehr Daten oder ein neues Smartphone kann rechtlich und wirtschaftlich etwas anderes sein als eine kleine Tarifoption. Bevor Du zustimmst, sollte klar sein, ob eine neue Mindestlaufzeit beginnt, welche einmaligen Kosten entstehen und ob bisherige Rabatte entfallen. Die Vertragszusammenfassung sollte diese Änderungen nachvollziehbar machen.

Bei Streit hilft die Dokumentation

Kündigungsbestätigungen, Vertragszusammenfassung und Änderungsmitteilungen solltest Du aufbewahren. Bei Problemen mit Regelungen des Telekommunikationsrechts informiert die Bundesnetzagentur; für zivilrechtliche Fragen können Verbraucherzentrale oder anwaltliche Beratung nötig sein. Außerdem gibt es bei bestimmten Streitigkeiten ein Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur.

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