Neue Lampen müssen her – doch wohin mit den alten?
Bei vielen Dingen, die wir entsorgen, liegt der Fall klar auf der Hand. Lebensmittelreste wandern in die Biotonne, Kunststoffverpackungen in den gelben Sack und Glas in den Altglascontainer. Doch wohin mit den alten Lampen? Nicht alle gehören in den Restmüll, bei einigen handelt es sich um Elektrogeräte, die Schadstoffe enthalten und somit gesondert entsorgt werden müssen.
Vorsicht bei zerbrochenen Leuchtstofflampen
Leuchtstofflampen, auch Energiesparlampen genannt, enthalten Quecksilber, das beim Zerbrechen der Lampe freigesetzt werden kann. Wenn das der Fall ist, brauchen Sie nicht in Panik zu geraten. Quecksilber ist zwar giftig und Sie sollten bei der Entsorgung durchaus vorsichtig sein, aber schwere Vergiftungen kommen in diesem Zusammenhang so gut wie nie vor. Zunächst sorgen Sie für Luftzufuhr. Das Quecksilber ist bei Raumtemperatur flüssig, gibt aber Dämpfe ab. Das Einatmen der Dämpfe ist ungesund, allerdings ist die Konzentration normalerweise nicht ausreichend hoch, um tatsächlich gefährliche Vergiftungen herbeizuführen. Verlassen Sie für 15 Minuten den Raum, bis sich der Dampf weitgehend verflüchtigt hat. Zum Aufsammeln der Splitter sollten Sie Gummihandschuhe verwenden. Vermeiden Sie die Verwendung eines Staubsaugers. Der sorgt nur dafür, dass sich das Quecksilber in der Luft schneller wieder ausbreiten kann. Dann nehmen Sie sich ein größeres und verschließbares Gefäß zur Hand und legen größere Bruchstücke behutsam hinein. Den Rest entfernen Sie mit feuchten Papiertüchern, die Sie daraufhin ebenfalls in das Gefäß legen. Befinden sich kleinere Splitter auf Teppichböden oder ähnlichen Stoffen, sollten Sie diese mit Klebeband entfernen, ehe Sie den Staubsauger nutzen.
Wohin mit schadstoffhaltigen Lampen?
Ob zerbrochen oder noch im Ganzen, schadstoffhaltige Leuchtstofflampen sollten laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz gesondert entsorgt werden. Die kommunalen Sammelstellen nehmen die Lampen kostenlos entgegen. Andere Entsorgungsmöglichkeiten sind das Schadstoffmobil, dessen Standort und Termine Sie online finden, sowie Lebensmittelhändler und Elektromärkte ab 800 qm² Verkaufsfläche und häufig auch Baumärkte.
Halogenlampen sind nicht giftig
Eine qualitativ hochwertige Halogenlampe hat zwar eine sehr hohe Halbwertzeit, doch auch sie geht irgendwann kaputt. Halogenlampen brauchen Sie nicht zu gesonderten Sammelstellen zu bringen, da die darin enthaltenen Halogenen keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Wie Glühlampen bestehen sie ansonsten aus Glas und Metall. Das Glas gehört jedoch ausdrücklich nicht in den Altglascontainer, da die Zusammensetzung eine andere ist als die von Trinkflaschen und Co. und erst bei deutlich höheren Temperaturen schmilzt.
Und was ist mit LEDs?
Die LEDs gehören wie die Leuchtstofflampen zum Sondermüll, weil auch sie unter das Elektro- und Elektrogerätegesetz fallen. Das liegt allerdings nicht an Schadstoffen, sondern an den darin enthaltenen wertvollen Edelmetallen und seltenen Erden, die wiederverwendet werden können. Das Prinzip ist als Urban Mining bekannt und Teil einer Kreislaufwirtschaft. Seltene Erden gibt es grundsätzlich zwar genug, auch wenn der Name das Gegenteil suggeriert, doch da der Abbau meist in politisch instabilen Ländern erfolgt, extrem umweltschädlich und außerdem relativ teuer ist, ist das Recycling profitabler und nachhaltiger.
Hohe Strafe bei allzu sorglosem Umgang
Das Wegwerfen des Sondermülls in die Natur kann äußerst kostspielig sein, wenn man dabei erwischt wird. Es drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Da der Sondermüll kostenlos abgegeben werden kann, sollte ein umweltbewusstes Verhalten allerdings kein Problem darstellen.