Schmerzfreie Zahnbehandlung unter Vollnarkose
Eine Zahnbehandlung, wie das Ziehen eines Weisheitszahns, das Setzen eines Implantats, die Komplettsanierung des Kiefers oder des Gebisses oder auch nur das Bohren und Füllen von kariösen Zähnen sind keine sehr angenehme Sache. Viele Menschen haben vor und während der Zahnarztbehandlung bei einem Zahnarzt mit Mundschutz, den fiesen Spritzen und laut surrendem Bohrer ein ungutes Gefühl und sind froh, wenn das Ganze vorbei ist. Neben der „normalen“ Angst vor eventuellen Schmerzen kommt bei einem Angstpatienten Angst im übersteigerten Maß hinzu, die irrational ist. Der Phobiker sieht nicht nur die Angst vor eventuellen Schmerzen, sondern hat übersteigerte Angst vor dem „Eingesperrt sein auf dem Zahnarztstuhl“, eine eventuelle Ohnmacht, einen möglichen Herzinfarkt oder das Gefühl zu ersticken, wenn die Gerätschaften des Zahnarztes im Mund sind. Die „möglichen Gefahren“ sind bei Angstpatienten sehr groß und haben alle eins zur Folge und zwar eine oft jahrelange Vermeidung zahnärztlicher Behandlungen. Dieses bedeutet, dass nicht nur die regelmäßigen und sinnvollen Zahnkontrollen ausgelassen werden und Löcher und Entzündungen nicht rechtzeitig erkannt werden, sondern die Angstpatienten bei Schmerzen auch nicht zum Zahnarzt gehen. Dieses kann zu extremen und langwierigen Schmerzsituationen führen, die dann mit Schmerztabletten bekämpft werden. Neben den Schmerzen droht oft ein Zahnverlust, der vermeidbar wäre. Die übersteigerte Zahnbehandlungsphobie unterscheidet sich deutlich von der nicht krankhaften Zahnbehandlungsangst, bei der der Patient, dann doch irgendwann zum Zahnarzt geht, wenn die Schmerzen zu groß werden und die Behandlung über sich ergehen lässt. Damit aber auch den Patienten mit einer Angsterkrankung eine zahnärztliche Behandlung ermöglicht werden kann, bieten viele Kliniken und Zahnarztpraxen eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose an.
Die Vollnarkose ermöglicht die Zahnbehandlung bei Angstpatienten
Bei der Vollnarkose wird der Patient mit entsprechender Narkosetechnik in einen Tiefschlaf versetzt, die eine total Schmerzausschaltung während der Behandlung an den Zähnen garantiert. So können Angst- und Phobiepatienten die Zahnbehandlung nicht bei vollem Bewusstsein über sich ergehen lassen. Die Narkosetechnik bei Angstpatienten eignet sich auch für sehr langwierige und schwierige Behandlungen. Eine Behandlungsdauer von 5-6 oder mehr Stunden ist möglich. So sind die meisten Zahnbehandlungen in nur 1-2 Sitzungen durchzuführen, hingegen man als Patient ohne Vollnarkose oft deutlich mehr Termine bzw. Behandlungen über sich ergehen lassen muss.
Die Narkose wird, wie im Krankenhaus, immer von einem Anästhesisten ausgeführt, der während der gesamten Behandlung alle wichtigen Vitalfunktionen des Zahnarztpatienten überwacht. Der Zahnarzt kann sich so voll und ganz auf die eigentliche Zahnbehandlung kümmern.
Der Patient bekommt von all dem nichts mit. Er verschläft praktisch die komplette Behandlungsdauer. Nicht umsonst wundern sich viele Patienten, dass die Zahn- oder Kieferbehandlung bereits erledigt ist, wenn sie wieder aus der Narkose „geholt“ werden. Bei der Vollnarkose wird ein Schlaf- und Schmerzmittel injiziert.
Da nur wenige Kliniken und Praxen eine Behandlung unter Vollnarkose durchführen, müssen Sie einen darauf spezialisierten Zahnarzt finden. Dieses können Sie über das Internet oder Gelbe Seiten durchführen. Oder Sie fragen ihren Zahnarzt oder Hausarzt. Diese können hier oft weiterhelfen und den Kontakt herstellen.
Zahlt die Krankenkasse bei Angstpatienten die Vollnarkose?
Eine Zahnarztbehandlung mit Vollnarkose ist für die Krankenkasse deutlich teurer, als der Zahnarzt bei der herkömmlichen Methode abrechnet. Von daher zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht automatisch die Kosten dieser schonenden Behandlungsmethode. Sie müssen also vorab mit Ihrer Krankenkasse eine Kostenübernahme prüfen. Die Krankenkassen haben sehr enge Maßstäbe, wann die Vollnarkosebehandlung beim Zahnarzt bezahlt wird. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen (in der Regel) bei Kindern unter 12 Jahren eine Vollnarkose, wenn die notwendige Behandlung nicht ausgeführt werden kann, weil das Kind „nicht mitarbeitet“. Genauso sperren sich die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel auch nicht bei der Behandlung von geistig behinderten Menschen. Wollen Sie also vorab die Kostenübernahme mit der Kasse klären, sind Sie gefordert. Sie müssen der Krankenkasse einen Nachweis erbringen, dass eine konventionelle Zahnbehandlung bei Ihnen nicht möglich ist. Die Gründe müssen Sie angeben und sich z.B. eine Phobie (Angsterkrankung) von einem Psychotherapeuten oder anderem Facharzt bescheinigen lassen. Eine Bescheinigung von einem Hausarzt (Allgemeinmediziner) oder vom Zahnarzt selbst reicht den Krankenkassen meist nicht aus. Haben Sie bereits mehrere Versuche auf dem Zahnarztstuhl hinter sich und der Zahnarzt oder Kieferchirurg musste die Behandlung aufgrund einer Panikattacke immer wieder abbrechen, ist es sinnvoll dieses dem Psychotherapeuten gegenüber zu erwähnen.
Und immer dran denken: Eine optimale Zahnpflege schützt vor dem Zahnarzt und etwaiger schwerwiegender Behandlungen.