Welche Richtlinien gelten für die Kennzeichnung veganer Produkte?
Vegan zu leben bedeutet für Dich den Verzicht auf alle tierischen Lebensmittel und deren Erzeugnisse. Damit Du im Supermarkt oder Online-Shop sicher erkennen kannst, welche Produkte wirklich vegan sind, haben verschiedene Institutionen Richtlinien und Zertifizierungen entwickelt. Diese legen fest, welche Kriterien ein Produkt erfüllen muss – von den Inhaltsstoffen über die Produktion bis hin zur Hygiene. In den folgenden Abschnitten erfährst Du, welche rechtlichen Grundlagen und freiwilligen Standards es gibt, wie sie kontrolliert werden und welche Logos Dir Orientierung bieten. So behältst Du auch bei vielen Zutaten und Prozessen den Überblick.

Welche Richtlinien gelten für die Kennzeichnung veganer Produkte?
Inhaltsverzeichnis
- Veganheit verstehen: Was bedeutet „vegan“?
- EU-Lebensmittelinformationsverordnung als Basis
- Verbot tierischer Inhaltsstoffe
- Grenzwerte für Spuren und Kreuzkontamination
- Einsatz von Laktose- oder Gelatine-Ersatz
- Verzicht auf Tierversuche und tierische Hilfsstoffe
- HACCP und Produktionshygiene bei vegan
- Freiwillige Vegan-Logos und ihre Bedeutung
- Das V‑Label der European Vegetarian Union
- Das Vegan Trademark der Vegan Society
- Die Veganblume des Vegetarierbunds Deutschland
- BNN-Leitfaden für vegane Kennzeichnung
- ISO-Normen und Öko-Standards für Vegan
- Kontrolle, Auditierung und Sanktionen
- Verbrauchertransparenz und Zukunftsperspektiven
1. Veganheit verstehen: Was bedeutet „vegan“?
„Vegan“ heißt, dass ein Produkt keinerlei Bestandteile tierischen Ursprungs enthält. Das betrifft Fleisch, Fisch, Eier, Milch, Honig und Gelatine ebenso wie weniger offensichtliche Ingredienzien wie Milchzucker, Casein oder tierische Aromen. Auch Verfahren, bei denen Tierbestandteile zum Einsatz kommen – etwa Knochenkohle zur Klärung von Flüssigkeiten – müssen vermieden werden. Für Dich als Verbraucher bedeutet das, dass Du Dich nicht nur auf die Zutatenliste verlässt, sondern idealerweise auf anerkannte Logos oder Zertifikate achtest, die die Einhaltung umfassender Kriterien garantieren. Dazu gehört auch, dass weder in der Produktion noch bei Inhaltsstofftests Tiere involviert werden.
2. EU-Lebensmittelinformationsverordnung als Basis
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU 1169/2011) stellt die rechtliche Grundlage für alle freiwilligen Angaben auf Lebensmittelverpackungen dar. „Vegan“ ist dabei eine freiwillige Angabe, die laut Art. 36 LMIV zulässig ist, sofern sie nicht irreführend ist. Für eine solche Angabe muss das Produkt den allgemeinen Kennzeichnungsregeln genügen und darf Verbraucher nicht täuschen. Die LMIV regelt zwar nicht explizit den Begriff „vegan“, bietet aber den Rahmen, innerhalb dessen nationale und private Standards ihre Kriterien definieren und Umsetzungen prüfen lassen können. Ohne diese Verordnung könnten beliebige Behauptungen nur schwer kontrolliert werden.
3. Verbot tierischer Inhaltsstoffe
Einer der Grundpfeiler aller veganen Richtlinien ist das vollständige Verbot tierischer Inhaltsstoffe. Dazu zählen nicht nur ersichtliche Komponenten wie Milchpulver, Butterfett oder Eier, sondern auch versteckte Zusätze wie Lactoferrin, Gelatine (aus Knochen oder Haut), Stearine tierischen Ursprungs oder Cochenille als Farbstoff. Die Kennzeichnungsrichtlinien verlangen eine lückenlose Deklaration aller verwendeten Zutaten und Hilfsstoffe. Hersteller müssen belegen, dass alle Bestandteile pflanzlich, mikrobiell oder synthetisch sind – und dass keine Rückstände tierischer Herkunft in den jeweiligen Chargen vorhanden sind.
4. Grenzwerte für Spuren und Kreuzkontamination
In der Produktion tierfreier Lebensmittel kann es trotz sorgfältiger Reinigung zu Kreuzkontamination kommen. Viele Richtlinien erlauben deshalb geringe Mengen („Spuren“) tierischer Stoffe, sofern ein technischer Anwendungsfall vorliegt und ein maximaler Grenzwert (z. B. < 0,1 % oder < 10 ppm) eingehalten wird. Hersteller müssen Reinigungsprozesse dokumentieren, um sicherzustellen, dass durch Reinigungs- und Produktionspläne die Kontamination minimiert wird. Verbraucher mit strenger veganer Haltung erwarten, dass diese Grenzwerte niedrig sind und regelmäßig durch Probenanalysen überwacht werden. Die Transparenz über erlaubte Höchstmengen schafft Vertrauen in die Produktsicherheit.
5. Einsatz von Laktose- oder Gelatine-Ersatz
Wenn Milchzucker oder tierische Gelatine verboten sind, müssen Hersteller pflanzliche Alternativen einsetzen. Laktose lässt sich durch Glukose‑Fruktose‑Sirup oder pflanzliche Milchpulver ersetzen, tierische Gelatine durch Agar‑Agar, Johannisbrotkernmehl oder Pektin. Die Richtlinien verlangen, dass Ersatzstoffe in technischer Qualität und Herkunft transparent deklariert werden. Auch die Funktionalität – Textur, Gelierfähigkeit, Löslichkeit – muss gewährleistet sein. Ein erfolgreich zertifiziertes Produkt garantiert Dir, dass geprüft wurde, ob alle Ersatzstoffe vegan zertifiziert sind und keine tierischen Rückstände enthalten.
6. Verzicht auf Tierversuche und tierische Hilfsstoffe
Viele freiwillige Vegan-Standards verlangen, dass keine Tierversuche im Rahmen von Produkt- oder Inhaltsstofftests stattfinden. Das umfasst Stabilitäts‑, Haltbarkeits‑ und Unbedenklichkeitstests. Tierversuchsfreie Methoden wie In-vitro-Tests oder computergestützte Modelle müssen nachgewiesen sein. Außerdem gehören tierische Hilfsstoffe wie Binde‑ oder Trägerstoffe aus tierischer Herkunft nicht ins Produkt. Nur so kannst Du sicher sein, dass Dein vegan gekennzeichnetes Produkt nicht indirekt mit Tierversuchen in Verbindung steht.
7. HACCP und Produktionshygiene bei vegan
Für eine zuverlässige vegan‑Kennzeichnung sind strikte Hygiene‑ und Produktionsvorgaben wichtig. HACCP‑Pläne (Hazard Analysis and Critical Control Points) müssen Risiken, Kreuzkontamination und Reinigungsintervalle festlegen. Produktionen, die auch tierische Lebensmittel herstellen, sondern ihre veganen Linien möglichst räumlich und zeitlich ab, dokumentieren Reinigungsprozesse und weisen regelmäßige Probenanalysen nach. Nur wer nachweisbar alle kritischen Kontrollpunkte überwacht und bereinigt, kann sicherstellen, dass die veganen Produkte frei von tierischen Rückständen bleiben.
8. Freiwillige Vegan-Logos und ihre Bedeutung
Weil es keine einheitliche gesetzliche Definition für „vegan“ gibt, kennzeichnen private und gemeinnützige Organisationen Produkte durch Logos. Diese Trademarks signalisieren, dass bestimmte Standards eingehalten sind, und geben Dir als Verbraucher schnelle Orientierung. Die bekanntesten Labels sind das V‑Label, das Vegan Trademark der Vegan Society und die Veganblume des Vegetarierbundes. Jedes Logo hat eigene Richtlinien und Prüfprozesse, die Zertifizierungsstellen auditieren. Solche freiwilligen Labels gehen über die Mindestanforderungen der LMIV hinaus und bieten Dir zusätzliche Sicherheit.
9. Das V‑Label der European Vegetarian Union
Das V‑Label ist ein internationales Zertifikat der European Vegetarian Union und kennzeichnet vegetarische und vegane Produkte. Für die vegane Version gelten strenge Kriterien: keine tierischen Inhaltsstoffe oder Nebenprodukte, tierversuchsfreie Herstellung und Einhaltung niedriger Grenzwerte für Kreuzkontamination. Produzenten durchlaufen einen Audit- und Prüfprozess durch akkreditierte Stellen. Das V‑Label ist in vielen Ländern anerkannt und wird in Deutschland häufig eingesetzt. Wenn Du das V‑Label auf der Verpackung siehst, kannst Du davon ausgehen, dass das Produkt von unabhängiger Stelle nach international gültigen Richtlinien geprüft wurde.
10. Das Vegan Trademark der Vegan Society
Die Vegan Society in Großbritannien vergibt eines der ältesten Vegan-Logos weltweit. Für das Vegan Trademark müssen Hersteller einen umfangreichen Kriterienkatalog erfüllen: Inhaltsstoffe, Produktionsprozesse, Tierversuchsverbot und Grenzwerte für Kreuzkontamination. Die Prüfung erfolgt durch unabhängige Auditoren, und Produkte werden jährlich neu zertifiziert. Das Trademark steht für Verlässlichkeit und wurde international lizenziert. Wenn Du dieses Symbol kennst, weist Du, dass das Produkt nach den strengen Vorgaben einer renommierten Non-Profit-Organisation geprüft wurde.
11. Die Veganblume des Vegetarierbunds Deutschland
Der Vegetarierbund Deutschland (VEBU) vergibt die „Veganblume“ als Gütesiegel für vegane Produkte. Anhand eigener Richtlinien werden Inhaltsstoffe und Herstellungsprozesse überprüft. Die Veganblume verlangt vollständigen Verzicht auf Inhaltsstoffe und Nebenerzeugnisse tierischer Herkunft, Tierversuchsverbot und angemessene Grenzwerte für Kreuzkontamination. Die Prüfung erfolgt jährlich und ist kostenpflichtig. In Deutschland ist dieses Logo weit verbreitet und stiftet Verbraucher:innen Vertrauen durch transparente Vorgaben und regelmäßige Kontrollen.
12. BNN-Leitfaden für vegane Kennzeichnung
Der Bundesverband der deutschen Süßwarenindustrie (BNN) hat einen Leitfaden zur freiwilligen Kennzeichnung von veganen Produkten veröffentlicht. Er orientiert sich an der LMIV und an den Standards der Europäischen Union sowie nationaler Verbände. Der Leitfaden fasst zusammen, welche Angaben rechtlich zulässig sind und wie Zusätze und Aromen geprüft werden müssen. Für Dich bietet dieser Leitfaden Orientierung, wenn Du wissen möchtest, welche Hersteller sich an brancheninternen Empfehlungen beteiligen und transparente Kennzeichnung gewährleisten.
13. ISO-Normen und Öko-Standards für Vegan
Einige ISO-Normen, etwa ISO 22000 für Lebensmittelsicherheit, legen Verfahren zur Risikominimierung und Dokumentation fest, die für vegane Produkte relevant sind. Öko‑Siegel wie das EU-Bio-Logo verlangen ebenfalls, dass in ökologisch erzeugten Lebensmitteln nur pflanzliche Zutaten eingesetzt werden. Zwar ist „vegan“ nicht explizit Teil dieser Öko‑Standardnormen, doch viele Bio‑Hersteller fügen ihre eigenen veganen Kriterien hinzu und lassen sich von Zertifizierungsstellen nach ISO 17065 auditieren. Das erhöht die Glaubwürdigkeit Deiner veganen Auswahl.
14. Kontrolle, Auditierung und Sanktionen
Die Einhaltung der veganen Kennzeichnungsrichtlinien wird durch Auditierung, Dokumentenprüfungen und Produktanalysen sichergestellt. Zertifizierungsstellen wie TÜV, SGS oder spezielle Veganvereine führen Inspektionen durch und entnehmen Proben für Laboranalysen. Bei Nichteinhaltung drohen Verwarnungen, Entzug des Logos und Bußgelder nach LMIV-Vorschriften. Für Dich als Verbraucher ist wichtig: Nur Produkte mit regelmäßig geprüften Labels bieten dauerhafte Sicherheit. Bei Zweifeln kannst Du kontrollieren, welche Zertifizierungsstelle hinter dem Logo steht und auf deren Webseite nach Prüfberichten suchen.
15. Verbrauchertransparenz und Zukunftsperspektiven
Die Nachfrage nach veganen Produkten wächst stetig. Hersteller reagieren mit eigenen, oft noch detaillierteren Standards und digitalen Tracking-Lösungen (Blockchain), die Herstellungsprozesse bis zur Rohstoffquelle transparent machen. Verbraucher-Apps und QR-Codes auf Verpackungen verlinken auf Herstellungsdaten und Zertifizierungsberichte. Online-Plattformen erleichtern den Vergleich verschiedener Vegan-Labels. Zukünftig wird eine Harmonisierung der Vegan-Vorgaben zwischen nationalen und internationalen Institutionen angestrebt, um für Dich die Auswahl veganer Produkte noch übersichtlicher und vertrauenswürdiger zu gestalten.
Tabelle: Wichtige Richtlinien und Zertifikate (alphabetisch sortiert)
Richtlinie / Zertifikat | Beschreibung |
---|---|
BNN-Leitfaden | Branchenempfehlungen der Süßwarenindustrie zur rechtssicheren veganen Kennzeichnung |
EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) | Europäische Basisverordnung für freiwillige Angaben wie „vegan“ auf Lebensmittelverpackungen |
EVU V‑Label | International anerkanntes Siegel der European Vegetarian Union für vegetarische & vegane Produkte |
ISO 22000 / ISO 17065 | Normen für Lebensmittelsicherheit und Zertifizierungsstellen, gelten auch für vegane Audits |
The Vegan Society – Vegan Trademark | Eines der ältesten Vegan-Logos mit strengen Kriterien zu Inhaltsstoffen und Tierversuchsverbot |
Vegetarierbund Deutschland – Veganblume | Deutsches Gütesiegel mit jährlichen Prüfungen für Inhaltsstoffe und Grenzwerte |