Hausnotrufsystem: So kann man Geld sparen

Bei dem Hausnotruf handelt es sich um ein überaus sinnvolles Pflegehilfsmittel. Wird dieses genutzt, entstehen jedoch Kosten.

Allerdings besteht bei der Nutzung der Notrufsysteme ein Anspruch auf eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss durch die Pflegekasse. Wie diese finanzielle Unterstützung beantragt und so im Bereich der Hausnotrufsysteme viel Geld gespart werden kann, erklärt der folgende Beitrag.

Hausnotrufsystem: So kann man Geld sparen

Hausnotrufsystem: So kann man Geld sparen

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Es müssen grundsätzlich einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Pflegekasse eine vollständige Kostenübernahme oder einen Zuschuss für einen Hausnotruf leistet.

So muss natürlich in erster Linie eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Nicht entscheidend ist dabei jedoch, um welchen Pflegegrad es sich handelt. Bei dem Hausnotruf handelt es sich um kein Hilfsmittel, für welches die Kosten durch die Krankenkasse übernommen werden. Das bedeutet, dass das Hilfsmittel explizit dazu dient, dem Pflegebedürftigen eine weitgehend selbstständige Lebensführung zu ermöglichen beziehungsweise die Pflege zu erleichtern. Um eine finanzielle Unterstützung für den Hausnotruf durch die Pflegekasse zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person außerdem den Großteil des Tages alleine in ihrer Wohnung verbringen oder alleine in dieser wohnen.

Nachdem die Kostenunterstützung für den Hausnotruf beantragt wurde, besteht für die Pflegekasse die Möglichkeit, den Antrag entweder zu bewilligen oder abzulehnen. Falls die finanzielle Unterstützung abgelehnt wird, hat der Antragssteller das Recht, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Von diesem sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden – jedoch immer innerhalb der genannten Frist. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, besteht eine weitere Möglichkeit darin, gegen diese Entscheidung zu klagen.

Hausnotruf beantragen – So funktioniert es

Bei der Pflegekasse lässt sich ein Hausnotrufgerät, welches dazu dient, in einer Notsituation über einen einzigen Knopfdruck schnell Hilfe anzufordern, formlos beantragen. Bei der Antragsstellung helfen Anbieter von Hausnotrufsystem in der Regel auch gerne mit einem entsprechenden Antragsformular für die Pflegekasse weiter.

Bei der Stellung des Antrages ist es empfehlenswert, Angaben zum Namen, Geburtsdatum, und der Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person zu machen. Daneben sollte die Art des Pflegemittels, welches im Rahmen des Antrags bewilligt werden soll, kurz beschrieben werden. Hinsichtlich des Zwecks des Pflegehilfsmittels sind unbedingt die Formulierungen „zur Linderung der Beschwerden“, „zum Erhalt der Selbstständigkeit“ oder „zur Erleichterung der Pflegetätigkeit“ zu nutzen. Für den Bearbeiter des Antrages wird so in jedem Fall sofort nachvollziehbar, weshalb der Hausnotruf angefragt wird.

Der weitere Prozess der Beantragung der Kostenübernahme für den Hausnotruf gestaltet sich dann in der Regel so, dass der Antrag durch den entsprechenden Sozialhilfeträger beziehungsweise die Pflegekasse hinsichtlich der Kostenübernahme geprüft wird. In einigen Fällen wird in diesem Rahmen noch bei dem Mediziner Dienst der Krankversicherung, kurz MDK, eine Stellungnahme zu dem individuellen Fall eingeholt.

Im nächsten Schritt wird durch die Pflegekasse dann im günstigsten Fall die Kostenübernahmeerklärung für das Hausnotrufsystem erteilt. Der Leistungserbringer, also der Vertragspartner des Hausnotrufes, wird in der Regel ebenfalls über die die jeweilige Entscheidung der Pflegekasse schriftlich benachrichtigt.

Im Übrigen ist es grundsätzlich auch im betreuten Wohnen möglich, dass die Kosten für die Hausnotrufgeräte durch die Pflegekasse übernommen werden. Allerdings ist es in diesem Fall sinnvoll, vorab gesondert bei der Pflegekasse zu erfragen, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind. 

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