Wie und wo wird ein Pflegegrad beantragt?

Wollen Sie für einen Angehörigen einen Pflegegrad beantragen, reicht es eigentlich aus, wenn Sie bei der Pflegekasse anrufen. Das wird in der Regel schon als Antrag auf Pflegeleistungen gewertet. Personen, die pflegebedürftig sind, bekommen von der Pflegekasse einen Pflegegrad. Damit verbunden sind entsprechende Leistungen, aber auch Vergünstigungen. Um die Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, müssen Sie diese allerdings beantragen. Je nach Höhe des Pflegegrads erhält der Pflegebedürftige mehr oder weniger Leistungen. Um vorab schon mal den Pflegegrad und die damit verbundene Leistung zu ermitteln, können Sie einen Pflegegradrechner nutzen, wie es sie auf verschiedenen Seiten im Internet gibt. Beachten Sie aber, dass schlussendlich die Einstufung in den entsprechenden Pflegegrad durch einen Gutachter der Pflegekasse vorgenommen wird und von Ihrer persönlichen Einschätzung abweichen kann. Als grobe Richtlinie taugen die Pflegegradrechner aber auf jeden Fall sehr gut.

Unser Ratgeber „Wie und wo wird ein Pflegegrad beantragt?“ gibt Ihnen Informationen, wie Sie bei der Beantragung am besten vorgehen sollten.

Wie und wo wird ein Pflegegrad beantragt?

Wie und wo wird ein Pflegegrad beantragt?

Voraussetzung für einen Pflegegrad

Um einen Pflegegrad zu erhalten muss zwingend eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und aus der Pflegekasse eine Leistung bezahlt wird, muss von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes (kurz: MDK) entschieden werden. Der Gutachter ermittelt den benötigten Pflegebedarf und die Pflegebedürftigkeit. Dazu kommt er in der Regel direkt ins Haus bzw. die Wohnung des Pflegebedürftigen und führt eine Begutachtung durch.

Pflegegrad nur für Senioren?

Sicherlich wird überwiegend für Senioren ein Pflegegrad beantragt. Aber nicht nur Altersgebrechen führen zu einer Pflegebedürftigkeit der älteren Menschen und somit zu einem Pflegegrad mit entsprechenden Leistungen, auch jüngere Menschen und sogar schon kleine Kinder könnten hilf- bzw. pflegebedürftig sein. Kinder und junge Erwachsene können durch einen Unfall oder eine Krankheit von einem Tag auf den anderen zu einem Pflegefall werden. Wollen Sie bei der Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen ist es sinnvoll, wenn Sie dafür professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Hilfe bekommen Sie bei Sozialdiensten von Krankenhäusern, bei Pflegediensten oder sogenannten Pflegestützpunkten.

Wo wird ein Pflegegrad beantragt?

Wenden Sie sich an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Hier erhalten Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegeldantrag). Am besten wenden Sie sich schriftlich an die Krankenkasse, zur Not tut es aber auch ein Telefonat. Nur haben Sie bei einem Anruf keinen Nachweis, dass Sie die Pflegebedürftigkeit angemeldet haben. Wenn dieses dann bei der Krankenkasse untergehen sollte, verlieren Sie Zeit und Leistungen. Nach der Beantragung erhalten Sie einen Termin zur Begutachtung durch den MDK. Ein Mitarbeiter bzw. Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung kommt zu Ihnen nach Hause und stellt fest, ob Sie hilfebedürftig sind oder nicht. Und vor allem in welchem Umfang bzw. Pflegegrad Sie eingestuft werden. Dazu wird vom MDK ein Gutachten auf Basis der Einschätzung des Gutachters gefertigt, welches dann an die Krankenversicherung weitergereicht wird. Diese entscheidet dann schlussendlich über die Genehmigung oder Ablehnung des Pflegegrades.

Pflegegrad unbedingt rechtzeitig anmelden

Da es nicht möglich ist, einen Pflegegrad rückwirkend zu beantragen, sollten Sie ihn so bald wie möglich bei der Pflegekasse beantragen. Je eher umso besser. Ansonsten gehen Ihnen wertvolle Leistungen und somit Geld verloren, was dann aus eigener Tasche bezahlt werden muss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert