Häusliche Pflege – Was kostet das eigentlich?

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In der modernen Welt haben Familienmitglieder keine Zeit mehr, sich um die ältere Generation zu kümmern. Viele ältere Menschen ziehen in ein Altenheim ein, doch dies ist nicht immer eine Option. Denn die Plätze der Pflegeheime sind begrenzt und zudem sind viele ältere Menschen nicht gewillt, ihre gewohnte Umgebung aufzugeben. Eine schöne Alternative stellen ambulante Pflegedienste dar. Im folgenden Artikel klären wir Sie rund um das Thema häusliche Pflege auf und geben Ihnen einen tiefen Einblick in die damit verbundenen Kosten. 

Häusliche Pflege - Was kostet das eigentlich?

Häusliche Pflege – Was kostet das eigentlich?

Was genau ist ein ambulanter Pflegedienst?

Als ambulanter Pflegedienst werden Dienstleistungsunternehmen bezeichnet, die sich darauf spezialisiert haben, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen. Die Unternehmen müssen von der pflegebedürftigen Person oder nahestehenden Personen engagiert werden. In der Regel wird im Rahmen eines Pflegevertrags festgelegt, wie oft der ambulante Pflegedienst vor Ort ist. Es kann sich hierbei um einige Stunden die Woche handeln oder sogar um einen Rundumservice. Der in Anspruch genommene Einsatz des Pflegepersonals ist abhängig von der zu pflegenden Person. Die Dienstleistungsunternehmen wie beispielsweise der Pflegedienst Kiel arbeiten mit examinierten Pflegekräften, um den Patienten die bestmögliche Pflege zu gewährleisten. 

Leistungen der Pflegedienste

In der Regel nimmt mit steigendem Alter die Gesundheit und Selbstständigkeit der Senioren nach und nach ab. Alltägliche Aufgaben können kaum noch bewältigt werden und selbst für die körperliche Hygiene kann nur noch unter äußerster Anstrengung gesorgt werden. Ambulante Pflegedienste tragen nun dafür Sorge, dass die Patienten nicht länger unter den altersbedingten Einschränkungen leiden müssen. Sie sind eine Hilfe im Alltag und für die hauswirtschaftlichen Aufgaben zuständig. Zudem kümmern sich die Pflegedienste um die medizinische Versorgung und nehmen eine pflegende Tätigkeit ein. 

Je nach Pflegegrad können diese Dienste variieren. Während manche Senioren möglicherweise nur etwas Unterstützung im Alltag benötigen, sind andere nicht mehr in der Lage, sich selbstständig zu waschen oder Nahrung aufzunehmen. Der Service muss sich nicht nur auf den Tag beschränken. 

Wie hoch sind die Pflegedienstkosten und was hat das mit der Pflegestufe zu tun?

Es kann keine allgemeingültige Aussage über die anfallenden Pflegekosten getroffen werden, da diese stark vom Bundesland abhängen. Generell gehen die Kosten für ambulante Pflegedienste allerdings auf die Vergütungsvereinbarungen zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten zurück. Dementsprechend ist es den Dienstleistungsunternehmen nicht möglich, weitere Kosten in Rechnung zu stellen. 

Das zur Verfügung gestellte Budget der Pflegekasse beträgt bei einer Person des Pflegegrads 2 beispielsweise 1005 Euro im Monat. In der Stufe 5 erhält man hingegen 901 Euro Pflegegeld bzw. 1.995 Euro in Form von Pflegeleistungen. Weitere Leistungen können mit dem zusätzlichen Beitrag in Höhe von 125 Euro geregelt werden. 

Muss der Pflegebedürftige die Dienstleistung jedoch komplett aus der eigenen Tasche finanzieren, liegt eine andere Sachlage vor. Infolgedessen wird ein privatrechtlicher Vertrag aufgesetzt, dessen Preise individuell variieren können. Dieser Fall greift dann, wenn der Patient über keine Pflegestufe verfügt oder Leistungen in Anspruch genommen wurden, welche nicht von der Pflegekasse übernommen werden.

Kosten, die durch den Pflegedienst entstehen

Die Kosten sind zudem von den erbrachten Leistungen abhängig. Alle Dienste, die im Rahmen des Pflegevertrags erbracht wurden, müssen in den Vergütungsvereinbarungen vermerkt werden. Vor der Beauftragung eines Unternehmens sollte unbedingt abgeklärt werden, ob die gewünschte Tätigkeit auch vom Pflegedienst übernommen wird. 

Wie werden die Kosten mit dem Pflegedienst abgerechnet?

Sollte die Rechnung nicht von der pflegebedürftigen Person übernommen werden, obliegt es der Pflegekasse, sich um die Abrechnung zu kümmern. Sie steht im direkten Austausch mit dem häuslichen Pflegedienst und schreibt klar vor, welche Leistungen im Pflegevertrag inbegriffen sind. Sonstige Wünsche und zusätzliche Aufträge muss der Pflegebedürftige selbst zahlen.

Keine Pflegestufe vorhanden

Sollte die pflegebedürftige Person über keine Pflegestufe verfügen und auch keine Verordnung des Hausarztes vorweisen können, die Pflegesachleistungen rechtfertigt, müssen die Kosten privat getragen werden. 

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