Tipps zu Grenzsteinen an der Grundstücksgrenze

Unter Nachbarn gibt es leider häufiger mal Streit. Meist geht es um Lärmbelästigung, öfter ist aber auch der Grenzverlauf der Grundstücke Stein des Anstoßes für Streitigkeiten. Der Grenzverlauf wird in der Regel durch Grenzsteine bestimmt und soll Unstimmigkeiten verhindern. Doch leider kommt es trotzdem öfter dazu.

Unser Ratgeber „Tipps zu Grenzsteinen an der Grundstücksgrenze“ gibt Ihnen zu diesem Thema wertvolle Informationen und Tipps.

Tipps zu Grenzsteinen an der Grundstücksgrenze

Tipps zu Grenzsteinen an der Grundstücksgrenze

Schriftliche Unterlagen belegen den Grenzverlauf

Das örtliche Vermessungsamt ist zuständig für den genauen Grenzverlauf Ihres Grundstückes. Im Kataster werden die exakten Grenzen aufgeführt. Auf dem Grundstück selbst wird der Grenzverlauf durch in den Boden eingelassene Grenzsteine markiert. Diese Markierungen bestehen in der Regel aus Beton oder Stein. Moderne Markierungen sind oft auch schon aus unverottbarem Kunststoff. In der Mitte der Grenzsteine ist ein Kreuz ersichtlich. Dieses markiert genau die Grenze. Zwischen den Grenzsteinen liegt meistens eine gradlinige Strecke.

Was sollte man tun, wenn Grenzsteine auf dem Grundstück fehlen?

Es kann allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen vorkommen, dass die Grenzsteine auf dem Grundstück fehlen, versehentlich zerstört oder unkenntlich sind. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr örtliches Bauamt und zwar bei dem, wo Sie auch einen Bauantrag stellen würden. Kann das Bauamt hier nicht weiterhelfen, dann ist das zuständige Vermessungsamt die nächste Anlaufstelle. Bei diesem Amt können Sie den exakten Grenzverlauf anfordern. Geben dort die schriftlichen Unterlagen des Vermessungsamtes keine genauen Informationen zum Grenzverlauf her, dann muss ein Mitarbeiter des Katasteramtes oder ein für Katastervermessungen öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (wie z.B. www.vermessung-mathow-ernst.de) bei Ihnen vor Ort den genauen Verlauf der Grundstücksgrenze rekonstruieren. Dieses ist allerdings nicht umsonst zu haben, sondern schlägt in der Regel mit gut 1.500 Euro zu Buche. Die Kosten für die Grenzsteine sind dann von den Antragstellern anteilig zu zahlen.

Wie sind die gesetzlichen Grundlagen zu Grenzsteinen?

Der Grundstückseigentümer darf die vorhandenen Grenzsteine niemals selbst ausgraben, umsetzen oder begradigen. Macht man dieses dennoch, so ist dieses eine Straftat, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Mauern oder Überbauten dürfen den Grenzstein nicht verdecken, er muss immer frei zugänglich sein. Geschieht dieses jedoch, dann hat der unmittelbare Nachbar einen berechtigten Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. In diesem Fall trägt der Eigentümer, der die Steine versetzt oder verdeckt hat die Kosten für die Wiederherstellung.

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