Wissenswertes zu Arbeitskleidung

Ob man im Beruf bestimmte Arbeitskleidung tragen muss kann der Chef bestimmen. Aber nicht nur das, das Arbeitsrecht regelt das Tragen von Schutzkleidung in bestimmten Berufen im Details. Zum Beispiel müssen Sie als Schweißer, Bauarbeiter oder Handwerker aus Sicherheitsgründen Schutzkleidung tragen. Arbeitskleidung dient aber nicht nur dem Schutz. Oft tragen die Angestellten in Restaurants, Arztpraxen oder das Verkaufspersonal (z.B. im Baumarkt) einheitliche Arbeitskleidung, damit man Sie schon auf dem ersten Blick als Angestellte erkennt.

Wissenswertes zu Arbeitskleidung

Wissenswertes zu Arbeitskleidung

Unser Ratgeber „Wissenswertes zu Arbeitskleidung“ klärt Sie zu diesem Thema auf und gibt Ihnen wertvolle Tipps. Oft wird die Arbeits- und Schutzkleidung vom Arbeitgeber gestellt, in manchen Fällen muss sich der Angestellte bzw. Arbeiter diese aber auch selbst besorgen. Diese gibt es in speziellen Geschäften für Arbeitsbekleidung oder in Baumärkten. Eine weitere Alternative im digitalen Zeitalter stellt die Beschaffung der Arbeitskleidung aus dem Online-Shop dar. Hier erhalten Sie eine riesige Auswahl und können sich diese ganz bequem zur Ansicht und zur Anprobe nach Hause schicken lassen.

Warum ist Arbeitsschutzkleidung in manchen Berufen so wichtig?

Die Arbeitsschutzgesetze regeln die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Darunter fällt auch der Einsatz von Schutzkleidung. Hält der Arbeitgeber diese nicht ein, macht er sich strafbar. Der Arbeitnehmer riskiert, dass bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung nicht einspringt. In Berufsgruppen wie z.B. dem Handwerk, in der Chemie und Medizin soll die Schutzkleidung, wie z.B. Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Schutzhelme, Schutzbrillen oder auch Atemschutzmasken den Arbeitnehmer vor Verletzungen bzw. Unfällen und anderen gesundheitlichen negativen Auswirkungen schützen. Versagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ordentliche und funktionstüchtige Arbeitsschutzkleidung und verletzt sich dieser, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz durch den Arbeitgeber. Benötigte Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Arbeitnehmer muss Defekte an der Arbeitskleidung, die seine Sicherheit beeinträchtigen dem Arbeitgeber melden und dieser muss für einen Ersatz bzw. eine Reparatur sorgen.

Der Arbeitgeber kann einheitliche Arbeitskleidung vorschreiben

In vielen Berufen, wie z.B. bei den Ärzten, Polizisten, Richtern und Staatsanwälten gelten Vorschriften eine Uniform bzw. einheitliche Dienstkleidung zu tragen. Dieses wird nicht über das Arbeitsschutzgesetz geregelt, jedoch über Betriebsvereinbarungen oder den Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber regelt inwiefern seine Angestellten spezielle Berufskleidung tragen müssen. Abgeschwächt davon, kann vom Arbeitgeber ein spezieller Dress-Code (z.B. in Banken, Versicherungen etc.) vorgeschrieben sein, der dieses deutlich lockerer handhabt, z.B. besagt, dass ein Anzug getragen werden muss oder eine bestimmte Farbe oder spezielle Schuhe, Kopfbedeckung oder ein Hemd mit Schlips.

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